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1. Wegfall der gesetzlichen Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 01.01.1961 geboren sind, durch eine dreistufige "Erwerbsminderungsrente" ersetzt. Die Ansprüche der Betroffenen werden dadurch empfindlich gemindert. Hierzu gibt es verschiedene private Absicherungsmöglichkeiten, z.B. auch eine Absicherung gegen schwere Krankheiten. 2. Einführung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor einem Problem: immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner einen längeren Rentenbezug finanzieren. |
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Deshalb wird seit der Rentenreform versucht, den Beitragssatz bis zum Jahr 2030 unter 22 % zu halten, dazu wird das Rentenniveau von derzeit ca. 50 % schrittweise auf ca. 40 % sinken und den Aufbau einer zusätzlichen privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge massiv zu fördern. |
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Egal wie Sie bisher für Ihren wohlverdienten Ruhenstand gespart haben, sollten Sie Ihre Verträge mehr denn je, einer genauen Überprüfung unterziehen. Bei geschätzen 80-85 Prozent der geprüften Unterlagen ist heute schon eine Unterversorgung gegeben mit zum Teil dramatischen Auswirkungen auf Ihre Rente. Dies gilt auch insbesondere für die Betriebliche Altersversorgung. Sowohl Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer sollten die bestehenden Verträge dringend einer Überprüfung unterziehen. |
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